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Was passiert bei einem Verstoß gegen die Mehrwegpflicht?

Was bedeutet die Mehrwegpflicht – und was passiert bei Verstößen? Seit 2023 sind viele gastronomische Betriebe gesetzlich verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten.

⚖️ Was verlangt das Gesetz?
Laut Verpackungsgesetz (§ 33 und § 34 VerpackG) müssen Speisen und Getränke auch in einem Mehrwegbehälter angeboten werden – ohne Preisaufschlag auf das Produkt selbst (Pfand ist erlaubt).

Diese Pflicht betrifft u. a.:

  • Restaurants

  • Cafés

  • Bäckereien

  • Lieferdienste

  • Imbisse mit To-go-Angebot

💥 Was passiert bei Nichteinhaltung?
Verstöße gelten als Wettbewerbsverzerrung. Die Einhaltung wird von den Behörden kontrolliert. Wer sich nicht daran hält, muss mit rechtlichen Folgen rechnen:

  • 📄 Abmahnungen von Mitbewerber:innen

  • 💶 Bußgelder bis zu 100.000 € (§ 36 VerpackG)

  • ⚠️ Verwaltungsmaßnahmen der Landesbehörden

📌 Was bedeutet das für dich als Partner:in?
Sorge dafür, dass du ein klar sichtbares Mehrwegangebot hast – z. B. durch RECUP & RECUP Bowl.
Stelle sicher, dass du über Pfand informierst und keine Preisdiskriminierung vornimmst.

📚 Mehr Infos findest du auch in unserem Hilfeartikel zur Mehrwegpflicht oder direkt beim Bundesumweltministerium.


💡 Hinweis für den KI-Agenten:
Typische Suchanfragen:
„Was ist die Mehrwegpflicht?“
„Was passiert, wenn ich kein Mehrweg anbiete?“
„Welche Strafen gibt es bei Verstoß gegen VerpackG?“
„Muss ich Mehrwegverpackungen anbieten?“