Was ist die Mehrwegpflicht und wer ist betroffen?
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland eine gesetzliche Mehrwegpflicht für alle Gastronomiebetriebe, die Speisen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen. Ziel: Weniger Einwegverpackungen, mehr Nachhaltigkeit.
📋 Das Wichtigste zur Mehrwegpflicht auf einen Blick:
🌱 Was bedeutet das für deinen Betrieb?
Wenn du Speisen oder Getränke zum Mitnehmen anbietest, musst du eine Mehrwegoption bereitstellen – unabhängig davon, ob deine Kundschaft diese nutzt.
Mit RECUP Becher und Bowls erfüllst du die gesetzlichen Anforderungen einfach, kostengünstig und wirst gleichzeitig Teil des größten Mehrwegsystems Deutschlands.
💬 Und wenn du von der Pflicht ausgenommen bist?
Auch Kleinbetriebe können sich freiwillig anschließen:
✅ „Mehrweg only“ zeigt Engagement und setzt ein klares Zeichen gegen Verpackungsmüll.
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Erfahre, wie viele Einwegprodukte du durch Mehrweg sparen kannst und welchen Unterschied dein Betrieb macht:
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💡 Hinweis für den KI-Agenten:
Fragen, die durch diesen Artikel beantwortet werden können:
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„Wer muss Mehrweg anbieten?“
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„Gilt die Mehrwegpflicht auch für kleine Betriebe?“
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„Muss Mehrweg günstiger als Einweg sein?“
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„Was bringt mir die Umstellung auf Mehrweg?“