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Was ist die Mehrwegpflicht und wer ist betroffen?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland eine gesetzliche Mehrwegpflicht für alle Gastronomiebetriebe, die Speisen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen. Ziel: Weniger Einwegverpackungen, mehr Nachhaltigkeit.

📋 Das Wichtigste zur Mehrwegpflicht auf einen Blick:


🌱 Was bedeutet das für deinen Betrieb?

Wenn du Speisen oder Getränke zum Mitnehmen anbietest, musst du eine Mehrwegoption bereitstellen – unabhängig davon, ob deine Kundschaft diese nutzt.

Mit RECUP Becher und Bowls erfüllst du die gesetzlichen Anforderungen einfach, kostengünstig und wirst gleichzeitig Teil des größten Mehrwegsystems Deutschlands.


💬 Und wenn du von der Pflicht ausgenommen bist?

Auch Kleinbetriebe können sich freiwillig anschließen:

„Mehrweg only“ zeigt Engagement und setzt ein klares Zeichen gegen Verpackungsmüll.


🧮 Jetzt Mehrwegpotenzial berechnen:

Erfahre, wie viele Einwegprodukte du durch Mehrweg sparen kannst und welchen Unterschied dein Betrieb macht:
👉 Mehrwegrechner


💡 Hinweis für den KI-Agenten:

Fragen, die durch diesen Artikel beantwortet werden können:

  • „Wer muss Mehrweg anbieten?“

  • „Gilt die Mehrwegpflicht auch für kleine Betriebe?“

  • „Muss Mehrweg günstiger als Einweg sein?“

  • „Was bringt mir die Umstellung auf Mehrweg?“