Egal, ob Du ein Café, ein Restaurant, einen Lieferdienst oder eine Bäckerei betreibst: Wenn Du Getränke oder Essen zum Mitnehmen ausgibst, bist Du verpflichtet, Deiner Kundschaft ein wiederverwendbares Mehrwegbehältnis anzubieten.
Mit der Mehrwegpflicht* sind Gastronom:innen seit dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet neben Einwegverpackungen auch eine umweltfreundliche Mehrwegalternative für Speisen und Getränke anzubieten. Diese Mehrweglösung darf preislich dabei nicht teurer als die Einwegverpackung sein.
* Ausgenommen davon sind kleinere Betriebe mit einer Verkaufsfläche unter 80 qm und mit weniger als fünf Beschäftigten.
Zum Glück ist die Einführung einer Mehrweg-Alternative unkomplizierter und günstiger als Du vielleicht denkst – und noch dazu eine gute Sache.
Mit RECUP als Partner bist Du Teil des deutschlandweit größten Mehrwegsystems.
Dein Betrieb ist kleiner als 80 qm und Du beschäftigst weniger als fünf Angestellte? Setze dennoch auf Mehrweg-Only und somit ein klares Zeichen gegen Müll und für Nachhaltigkeit!
Rechne Dir hier aus, wie viele Einweg-Becher und -Schalen Du mit der Umstellung auf RECUP/REBOWL sparen kannst.