Was bedeutet die Mehrwegpflicht für mich?
Egal, ob du ein Café, ein Restaurant, einen Lieferdienst oder eine Bäckerei betreibst: Wenn du Getränke To-go oder Speisen To-go ausgibst, bist du verpflichtet, deiner Kundschaft ein wiederverwendbares Mehrwegbehältnis anzubieten.
Was ist die Mehrwegpflicht?
Mit der Mehrwegpflicht* sind Gastronom:innen seit dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet neben Einwegverpackungen auch eine umweltfreundliche Mehrwegalternative für Speisen und Getränke anzubieten.
Diese Mehrweglösung darf preislich dabei nicht teurer als die Einwegverpackung sein.
* Ausgenommen davon sind kleinere Betriebe mit einer Verkaufsfläche unter 80 qm und mit weniger als fünf Beschäftigten.
✅ Welche Lösungen gibt es für mich als Gastronom:in?
Die Einführung einer Mehrweg-Alternative ist zum Glück unkomplizierter und günstiger als du vielleicht denkst – und noch dazu eine gute Sache.
💡 TIPP:
Rechne dir hier aus, wie viel Müll und unnötige Kosten du durch unser Mehrwegsystem einsparen kannst.
Als RECUP-Partner bist du Teil von Deutschlands größtem Mehrwegsystem für die Gastronomie.
Dein Betrieb ist kleiner als 80 qm und du beschäftigst weniger als fünf Angestellte?
➡️ Setze dennoch auf Mehrweg-Only und somit ein klares Zeichen gegen Müll und für Nachhaltigkeit! 💚