PPWR-Konformitätserklärung: Was ist das und musst du etwas tun?
Seit dem 12. August 2026 brauchen Mehrwegverpackungen erstmals eine EU-Konformitätserklärung nach PPWR. Für alle RECUP Produkte liegt sie seit dem 7. August in einem Dokument bereit. Was dahinter steckt, wer sie ausstellt und was du damit machst, erklären wir dir hier.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Die EU-Konformitätserklärung ist der Nachweis, dass eine Verpackung die Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) erfüllt.
- Der Hersteller muss sie ausstellen. Das ist das Unternehmen, das die Verpackung in Verkehr bringt. Bei RECUP Produkten sind das wir.
- Es gibt ein Dokument für das gesamte RECUP Sortiment. Jedes Produkt ist darin mit Artikelnummer und Bezeichnung aufgeführt.
- Du musst nichts beantragen und nichts unterschreiben. Lade die Erklärung einmal herunter, lege sie zu deinen Unterlagen und gib sie weiter, wenn jemand danach fragt.
Was ist die Konformitätserklärung?
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Sie schreibt vor: Alle Mehrwegverpackungen müssen nachweislich bestimmte Anforderungen erfüllen, zum Beispiel Materialsicherheit, Recyclingfähigkeit und eine Kennzeichnung nach PPWR. Wichtig: Nicht jede Verpackung, die als Mehrweg beworben wird, erfüllt diese Anforderungen automatisch.
Der Nachweis dafür heißt Konformitätserklärung. Das ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass eine Verpackung die PPWR-Vorgaben erfüllt. Du kannst dir die Erklärung wie eine CE-Erklärung für Verpackungen vorstellen, nur ohne sichtbare Kennzeichnung auf dem Produkt selbst.
Wer ist verantwortlich?
Die PPWR macht hier eine klare Vorgabe: Verantwortlich ist immer der „Erzeuger". Das ist das Unternehmen, das die Verpackung zuerst in der EU in Umlauf bringt. Bei RECUP Produkten sind das wir.
✔️ Was RECUP für dich übernimmt:
- Wir stellen die EU-Konformitätserklärung für alle RECUP Produkte rechtzeitig zum 12. August 2026 aus.
- Wir prüfen unsere Verpackungen nach Artikel 38 PPWR (Konformitätsbewertung) und bewahren die technische Dokumentation nach Anhang VII auf, zum Beispiel Nachweise zu Materialien und Substanzen aus unserer Lieferkette.
- Wir bewahren Erklärung und technische Dokumentation so lange auf, wie es das Gesetz vorschreibt.
- Wir aktualisieren die Erklärung, wenn sich Anforderungen oder Produkte ändern. Und wir informieren dich, sobald für dich etwas zu tun ist.
☝️ Was bei dir liegt:
Drei Schritte, einmalig:
- Herunterladen. Die Erklärung findest du ab dem 7. August 2026 hier im Hilfecenter: Konformitätserklärung herunterladen
- Ablegen. Speichere sie zu deinen Unterlagen, digital reicht. Damit hast du sie parat, wenn Audit, Einkauf oder Behörde nachfragt.
- Weitergeben. Wenn dein Kunde, dein Franchisepartner oder deine Compliance-Abteilung nach dem Nachweis für die RECUP Produkte fragt, schickst du einfach die Erklärung.
Das war es. Du musst nichts beantragen, nichts einreichen und nichts unterschreiben. Eine Meldung an eine Behörde ist auch nicht nötig.
Eine Sache noch: Die Erklärung deckt die RECUP Produkte ab, die du von uns bekommst. Für Verpackungen anderer Lieferanten, etwa Einwegbecher, Deckel oder Menüboxen, brauchst du die Erklärungen der jeweiligen Hersteller. Frag dort am besten frühzeitig nach. Viele Lieferanten sind gerade selbst mitten in der Vorbereitung.
Häufige Fragen
Muss ich die Erklärung unterschreiben? Nein. Unterschrieben ist sie von uns als Hersteller.
Woher weiß ich, ob mein Produkt abgedeckt ist? Alle RECUP Produkte sind in der Erklärung mit Artikelnummer und Bezeichnung aufgeführt. Wenn du die Artikelnummer in der Liste findest, ist das Produkt abgedeckt.
Gilt die Erklärung auch für RECUP Produkte, die ich schon länger im Einsatz habe? Ja. Die Erklärung bezieht sich auf das Produkt, nicht auf die einzelne Lieferung. Solange die Artikelnummer aufgeführt ist, gilt sie.
Mein Konzernkunde schickt mir einen Fragebogen mit technischen Daten zu Materialien und Substanzen. Was mache ich damit? Für RECUP Produkte schickst du die EU-Konformitätserklärung. Sie ist genau der Nachweis, auf den solche Abfragen abzielen. Wenn darüber hinaus Detaildaten aus der technischen Dokumentation gefordert sind, melde dich bei uns über das Kontaktformular. Dann klären wir gemeinsam, was wir liefern können.
Was passiert, wenn ich die Erklärung nicht habe? Für die RECUP Produkte passiert nichts. Die Nachweispflicht liegt beim Hersteller, also bei uns. Es macht dir das Leben nur leichter, wenn du das Dokument bei Nachfragen direkt greifbar hast.
Muss ich eine neue Version holen, wenn sich Anforderungen ändern? Nein. Wir aktualisieren die Erklärung und stellen die aktuelle Version hier im Hilfecenter bereit. Wenn du eine bestimmte Version für ein Audit brauchst, sag uns Bescheid.
PPWR-Begriffe kurz erklärt
| Begriff | Was gemeint ist |
| Hersteller | Wer die Verpackung herstellen lässt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Bei RECUP Produkten: wir. |
| In Verkehr bringen | Die erstmalige Bereitstellung einer Verpackung auf dem EU-Markt. |
| Endvertreiber | Wer die Verpackung an die Endkundschaft ausgibt. Das bist du. |
| EU-Konformitätserklärung | Das Nachweisdokument des Herstellers nach Artikel 39 PPWR. |
| Konformitätsbewertung | Das Verfahren, mit dem der Hersteller die Anforderungen prüft, bevor er die Erklärung ausstellt (Artikel 38 PPWR). |
| Technische Dokumentation | Die Material-, Prüf- und Konstruktionsdaten hinter der Erklärung (Anhang VII PPWR). Bleibt beim Hersteller. |
| Besorgniserregende Stoffe | Stoffe, die Umwelt, Gesundheit oder das Recycling beeinträchtigen, zum Beispiel Schwermetalle und PFAS (Artikel 5 PPWR). |
Falls in einem Fragebogen von Inverkehrbringer oder Letztvertreiber die Rede ist: Das sind Begriffe aus dem deutschen Verpackungsrecht. Gemeint ist in der Regel dasselbe.