Kündigung aufgrund von Geschäftsaufgabe/ Standortschließung
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Kündigung aufgrund von Geschäftsaufgabe/ Standortschließung?
Die Partnerschaft kann bei Abmeldung des Gewerbes unter Vorlage der offiziellen Gewerbeabmeldung zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt werden, in dem RECUP die offizielle Gewerbeabmeldung vorliegt.
Um eine mögliche außerordentliche Kündigung prüfen zu können, benötigen wir also Deine offizielle Gewerbeabmeldung.
Wie übermittle ich Euch meine Gewerbeabmeldung?
Der schnellste und einfachste Weg, um uns Deine Gewerbeabmeldung zu übermitteln, ist der Folgende:
Direkt im Kündigungsformular hochladen:
- Wähle als Kündigungsgrund:
"Endgültige Geschäftsaufgabe oder Standortschließung" - Gib das Datum Deiner Geschäftsaufgabe an
- Lade Deine Gewerbeabmeldung oder den Antrag auf Gewerbeabmeldung in dem dafür vorgesehenen Feld hoch
Nachdem wir das ausgefüllte Kündigungsformular mit Deiner Gewerbeabmeldung erhalten haben, werden wir diese so schnell wie möglich intern prüfen und melden uns noch einmal mit der endgültigen Kündigungsbestätigung bei Dir zurück.
Die Gewerbeabmeldung liegt mir derzeit nicht vor
Sollte Dir zum Zeitpunkt Deiner Kündigungsanfrage noch keine Gewerbeabmeldung vorliegen, kannst Du diese selbstverständlich jederzeit per Mail nachreichen.
Du erhältst zunächst eine fristgerechte Kündigungsbestätigung zum Ende Deiner Laufzeit.
Sobald uns Deine Gewerbeabmeldung vorliegt, melden wir uns innerhalb der nächsten Tage noch einmal bei Dir.
Falls wir keine Rückmeldung mehr von Dir erhalten, bleibt das zuvor fristgerechte Kündigungsdatum bestehen.
Bitte beachte, dass außerordentliche Kündigungen nicht rückwirkend, sondern erst ab Erhalt der offiziell bestätigten Gewerbeabmeldung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bestätigt werden können.
Weitere Informationen hierzu findest Du unter Punkt 12.6. unserer AGB.