Betriebsübergabe: Was muss ich beachten?
Du übergibst Deinen Betrieb und möchtest Deine Mitgliedschaft kündigen? In diesem Fall ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Hier erfährst Du, wie Du diese einreichst und was dabei zu beachten ist.
💡 TIPP:
Wir empfehlen Dir, Dich zunächst mit den wichtigsten Informationen zum Thema Kündigung vertraut zu machen.
👉 Im folgenden Artikel findest Du alles auf einen Blick zusammengefasst:
ℹ️ Allgemeine Informationen zur außerordentlichen Kündigung aufgrund von Betriebsübergabe
Bei einem Besitzerwechsel musst Du selbst Deine Mitgliedschaft bei uns kündigen.
Deine Nachfolger:innen können daraufhin einen eigenen Account erstellen und die Ausgabestelle mit einer eigenen Mitgliedschaft registrieren.
Unser Sales Team ist bei Der Anbindung gerne behilflich.
📌 Das bedeutet:
- Du selbst bist für die rechtzeitige Kündigung Deiner Mitgliedschaft verantwortlich.
- Aus Datenschutz-rechtlichen Gründen kann die Mitgliedschaft nicht auf Deine:n Nachfolgerin überschrieben werden.
- Eine außerordentliche Kündigung ist in diesem Fall nur mit offizieller Gewerbeabmeldung möglich.
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Erst nach Prüfung der Unterlagen durch unser Team kann eine außerordentliche Kündigung bestätigt werden.
- Außerordentliche Kündigungen können nicht rückwirkend, sondern immer nur zum Ende eines entsprechenden Abrechnungszyklus bestätigt werden
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👉 Weitere Informationen hierzu findest Du unter Punkt 12.6. unserer AGB.
👋 Wie funktioniert die außerordentliche Kündigung meiner Mitgliedschaft?
1️⃣ Kündigung einreichen
- Öffne das Kündigungsformular auf der Partnerplattform
- Wähle als Kündigungsgrund: “Besitzer-/ Betreiberwechsel”
- Gib das Datum Deiner Geschäftübergabe ein
- Lade Deine offiziell bestätigte Gewerbeabmeldung oder den Antrag auf Gewerbeabmeldung im vorgesehenen Feld hoch
💡 Tipp:
Frag doch gerne Deine Nachfolger:innen, ob auch Sie zusammen mit uns den Mehrweg gehen wollen.
Ihre Ihre Kontaktdaten kannst Du ebenfalls direkt im Kündigungsformular ausfüllen.
So kann sich unser Sales-Team direkt bei Ihnen melden.
2️⃣ Bearbeitung Deiner Kündigung
Sobald Deine Kündigung bei uns eingegangen ist, erhältst Du zunächst eine automatische Eingangsbestätigung.
Wir bearbeiten Deine Kündigung so schnell wie möglich.
3️⃣ Kündigungsbestätigung erhalten
Nach der Bearbeitung erhältst Du die endgültige Kündigungsbestätigung per Mail.
In dieser findest Du auch die wichtigsten Informationen zu allen weiteren Schritten.
⏳ Die Gewerbeabmeldung liegt mir derzeit nicht vor
Das ist erst mal kein Problem!
Sollte Dir zum Zeitpunkt Deiner Kündigungsanfrage noch keine offizielle Gewerbeabmeldung vorliegen, kannst Du uns diese jederzeit per Mail nachreichen.
So läuft es ab:
1️⃣ Kündigung einreichen
- Öffne das Kündigungsformular auf der Partnerplattform
- Wähle als Kündigungsgrund:
“Besitzer-/ Betreiberwechsel” - Gib das Datum Deiner Geschäftsübergabe ein
2️⃣ Bearbeitung Deiner Kündigung
Sobald Deine Kündigung bei uns eingegangen ist, erhältst Du zunächst eine automatische Eingangsbestätigung.
Wir bearbeiten Deine Kündigung so schnell wie möglich.
3️⃣ fristgerechte Kündigungsbestätigung erhalten
Du erhältst zunächst eine fristgerechte Kündigungsbestätigung zum regulären Vertragsende.
4️⃣ Gewerbeabmeldung nachreichen
Schicke uns Deine Gewerbeabmeldung zu, sobald Dir diese vorliegt:
- antworte direkt auf die Mail mit der fristgerechten Kündigungsbestätigung
- oder schicke sie an: partner@recup.de
Sobald wir Deine Gewerbeabmeldung erhalten haben, prüfen wir diese intern und melden uns noch einmal mit der außerordentlichen Kündigungsbestätigung bei Dir zurück.
Bitte beachte:
Falls wir keine Rückmeldung mehr von Dir erhalten, bleibt das zuvor bestätigte fristgerechte Kündigungsdatum bestehen.