PPWR-Konformitätserklärung: Was ist das und musst Du etwas tun?
Ab dem 12. August 2026 brauchen Mehrwegverpackungen erstmals eine offizielle Konformitätserklärung nach PPWR. Was sich dahinter verbirgt, wer sie ausstellt und warum Du als RECUP-Partner entspannt bleiben kannst erklären wir Dir hier.
Was ist die Konformitätserklärung?
Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) müssen ab dem 12. August 2026 alle Mehrwegverpackungen nachweislich bestimmte Anforderungen erfüllen, zum Beispiel Materialsicherheit, Recyclingfähigkeit und eine PPWR-konforme Kennzeichnung. Wichtig: Nicht jede Verpackung, die als Mehrweg vermarktet wird, erfüllt diese Anforderungen automatisch.
Der dafür nötige Nachweis heißt Konformitätserklärung und ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass eine Verpackung den PPWR-Vorgaben entspricht. Du kannst Dir die Erklärung wie eine CE-Erklärung für Verpackungen vorstellen, nur ohne sichtbare Kennzeichnung auf dem Produkt selbst.
Wer ist verantwortlich?
Die PPWR macht hier eine klare Vorgabe: Verantwortlich ist immer der „Erzeuger" – also das Unternehmen, das die Verpackung erstmals in der EU in Umlauf bringt. Bei RECUP Bechern und Bowls sind das wir.
✔️ Was RECUP für Dich übernimmt:
- Wir erstellen die Konformitätserklärung für alle RECUP Becher und Bowls rechtzeitig bis zum 12. August 2026.
- Wir stellen Dir die Dokumente zur Verfügung, falls Du sie für interne Zwecke brauchst (z. B. für Deine Buchhaltung, Compliance-Unterlagen oder Audits).
- Wir halten Dich auf dem Laufenden, sobald sich an den PPWR-Anforderungen etwas ändert.
☝️ Was bei Dir liegt:
Nichts. Du musst keine Erklärung beantragen, kein Dokument einreichen und keine zusätzlichen Pflichten erfüllen. Solange Du RECUP Becher und Bowls nutzt, bist Du automatisch auf der sicheren Seite.
Was kommt danach?
Die Konformitätserklärung ist der erste konkrete Schritt aus einem größeren PPWR-Paket. Weitere Anforderungen folgen schrittweise:
Wichtige Fristen, die Du im Blick haben solltest
|
Ab wann: |
Was passiert: |
|
12. August 2026 |
Konformitätserklärung für Mehrwegverpackungen wird Pflicht |
|
ab 2027 |
Schrittweise Einführung weiterer Anforderungen, u. a. Mindestrotationen für Mehrwegbehälter |
|
Februar 2027 |
Nachfüllpflicht: Du musst Kund:innen ermöglichen, mitgebrachte Behälter zu befüllen |
|
Februar 2028 |
Mehrwegangebotspflicht EU-weit: Mehrweg muss zum gleichen Preis oder günstiger als Einweg angeboten werden – jetzt europaweit (PPWR) |
Auch hier gilt: Wir behalten alles im Blick und melden uns bei Dir, sobald für Dich konkret etwas zu tun ist.