PPWR, MAP, VerpackDG: Die wichtigsten Gesetze und ihre Auswirkungen im Überblick
Rund um das Thema Mehrweg gibt es aktuell einige Gesetze und Verordnungen, die Du kennen solltest. Wir erklären Dir, was sich hinter den Abkürzungen verbirgt – und was konkret auf Dich zukommt.
Die drei Regelwerke im Überblick
1. MAP – Mehrwegangebotspflicht (DE)
Die MAP kennst Du bereits: Sie gilt in Deutschland seit Januar 2023 und verpflichtet Dich, neben Einweg immer auch eine Mehrwegoption anzubieten – zum gleichen Preis oder günstiger. Mit RECUP erfüllst Du diese Pflicht bereits.
2. PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation (EU)
Die PPWR ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie ergänzt die bestehende Mehrwegangebotspflicht um weitere Anforderungen: u.a. Kennzeichnungspflichten für Verpackungen, Mindestrotationen für Mehrwegbehälter und Compliance-Reporting. Die Verordnung gilt EU-weit und wird schrittweise in Kraft treten.
3. VerpackDG – Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (DE)
Das VerpackDG ist das neue deutsche Verpackungsrecht, das ab August 2026 das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ablöst. Es setzt die PPWR auf nationaler Ebene um. Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss registriert und im System beteiligt sein.
Wichtige Fristen, die Du im Blick haben solltest
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Ab wann: |
Was gilt: |
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August 2026 |
Das VerpackDG tritt in Kraft und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz |
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Februar 2027 |
Nachfüllpflicht: Du musst Kund:innen ermöglichen, mitgebrachte Behälter zu befüllen |
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Februar 2028 |
Mehrwegangebotspflicht EU-weit: Mehrweg muss zum gleichen Preis oder günstiger als Einweg angeboten werden – jetzt europaweit (PPWR) |
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Januar 2030 |
Einwegplastikverbot vor Ort: Einwegplastikverpackungen und -besteck dürfen nur noch für Take-Away genutzt werden, nicht mehr für den Vor-Ort-Verzehr |
Was übernehmen wir – was liegt bei Dir?
✔️ Was RECUP für Dich übernimmt:
Mit RECUP nutzt Du konforme Mehrwegverpackungen, die Teil einer zertifizierten Mehrweglösung sind und somit die Anforderungen der Mehrwegangebotspflicht erfüllen. Um die weiteren PPWR-Anforderungen kümmern wir uns: Serialisierung der Behälter, PPWR-konforme Kennzeichnung und die Einhaltung der Mindestrotationen – sobald die entsprechenden Durchführungsakte finalisiert ist.
☝️ Was bei Dir liegt:
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Mehrweg muss bei Dir gut sichtbar kommuniziert werden. Ein Hinweisschild an der Theke ist gesetzlich Pflicht. Wir unterstützen Dich mit Infos, Vorlagen und Materialien, die Du alle auf der Partnerplattform erhältst.
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Nutzt Du zusätzlich eigene Einwegverpackungen, benötigst Du hierfür eine entsprechende Registrierung.
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Ab Februar 2027 musst Du die Nachfüllpflicht und ab Januar 2030 das Einwegplastikverbot vor Ort einhalten.